Schadnagerbekämpfung
Seit dem 1. April 2026 gibt es neue Regeln für den Einsatz von Ratten- und Mäusegift, sogenannten Rodentiziden. Diese Gifte dürfen nur noch durch berufsmäßige Schädlingsbekämpfer und Personen mit einem speziellen Sachkundenachweis eingesetzt werden.
Restbestände, die sich bereits im privaten Besitz befinden, dürfen noch bis zum 22. Oktober 2026 verwendet werden. Danach ist die Ausbringung durch Privatpersonen illegal.
Ich weise hiermit darauf hin, dass ich kein Schädlingsbekämpfer bin!
Als Hygieneinspektor mit dem erforderlichem Sachkundenachweis, verfüge ich allerdings über die nötige Fachkenntnis um diese Mittel einsetzen und Ratten und Mäuse zu bekämpfen.
